DOGFidence – Hundeschule

Hundeschule in der Wetterau

AGB

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Jutta Knorr . International Dog Trainer . Klappergasse 10, 61191 Rosbach

Tel.: 06007/1756  Mobil : 0178/3302202

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

  1. Das Trainings- und Therapiezentrum (TTZ) für Hunde bietet seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Abweichungen von den Vertragsbedingungen des Zentrums sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
    Die Angaben in Prospekten, Anzeigen und Katalogen u.ä. sind unverbindlich; Preise sind freibleibend.
  2. Die Teilnehmerzahl an den von dem TTZ angebotenen Kursen und Seminaren ist begrenzt, eine Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs.
  3. Teilnahmeberechtigt sind nur Hunde, die über einen vollen Impfschutz verfügen und regelmäßig entwurmt werden. Auf Verlangen ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Für Welpen ist ein altersgemäßer Impfschutz nachzuweisen.
  4. Hunde mit ansteckenden Krankheiten, Flöhen, Läusen bzw. Milbenbefall dürfen an Kursen / Seminaren nicht teilnehmen.
  5. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Mit Unterzeichnung des Vertrages sichert der Hundehalter das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung zu widrigenfalls sind evtl. entstehende Schadensersatzansprüche Dritter vom Hundehalter selbst zu tragen. Dies gilt nur dann nicht, wenn dem TTZ(dem Ausbilder) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  6. Die Anweisungen des Trainingsleiters / Ausbilder sind stets zu befolgen.

§ 2

Leistungen des Trainings- u. Therapiezentrums

  1. Von Seiten des TTZ wird lediglich die Durchführung der angebotenen Trainingsweisen (Einzeltraining, Kurse, Seminare) geschuldet, ein weitergehender Erfolg wird nicht geschuldet. Entsprechend wird eine Erfolgsgarantie nicht gegeben, dies insbesondere deshalb, da ein Erfolg allein vom Teilnehmer abhängt.
  2. Sollten berechtigte Gründe nach Vertragsabschluss die Änderung einzelner Leistungen notwendig werden lassen, so können diese Änderungen nach eigenem Ermessen des TTZ durchgeführt werden. Dabei ist dem Kursteilnehmer bzw. dem Auftraggeber die Kurs– oder Einzeltrainingsgebühr anteilig zu erstatten.

§ 3

Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsabschluss zwischen dem TTZ und dem jeweiligen Teilnehmer erfolgt mit Abgabe der schriftlichen Anmeldung bei dem TTZ

Trainings-/ Kursgebühr

  1. Die Kurs – oder Einzeltrainingsgebühr ist auf das u.g. Konto zu überweisen oder spätestens in der ersten Trainingsstunde zu bezahlen.
    (Bankverbindung : Dresdner Bank   KTO: 72 82 78 300   BLZ: 500 800 00)

§ 5

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  1. Nimmt der Teilnehmer nach erfolgter schriftlicher Anmeldung Kursleistungen /Einzeltraining etc. nicht oder nur teilweise wahr, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch das TTZ. Ebenso besteht kein Anspruch auf spätere Erbringung der Leistungen durch das TTZ in Bezug auf diesen Teilnehmer oder auf kostenfreien Besuch eines späteren gleichwertigen Kurses. Es bleibt dem Kursteilnehmer jedoch der Nachweisersparter Aufwendungen des TTZ oder eines dieser entstandenen geringeren Schadens vorbehalten.

§ 6

Teilnahme

  1. Die Kurse finden in der Regel einmal pro Woche statt. Die Termine für das Einzeltraining werden individuell abgestimmt. Bei Versäumung von Kurseinheiten durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz des für diese Einheit gezahlten Entgeldes sowie auf Wiederholung der Einheit oder auf kostenfreie Teilnahme an einem späteren Kurs für diese Kurseinheit.
  2. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzeltrainings muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Trainingsstunde angerechnet.
  3. Muss aus zwingenden Gründen das Training vom Ausbilder abgesagt werden, wird das Training selbstverständlich nachgeholt.
  4. Die bei den Kurseinheiten ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright des TTZ und dürfen somit ohne vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch in anderer Weise an Dritte weitergegeben werden.
  5. Sämtliche bei der Anmeldung oder auf sonstige Weise durch das TTZ von den Teilnehmern erhaltene Daten werden nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 7

Haftung des TTZ

  1. Die Haftung des TTZ ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Schaden des Kursteilnehmers durch das TTZ (Ausbilder) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Ebenso ist eine Haftung des TTZ und für dessen Beauftragte, für Personen-, Sach-und Vermögensschäden ausgeschlossen.
  2. Das TTZ übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen (durch den Kursteilnehmer, den Hundehalter oder andere Personen) entstehen. Für Schäden und Verletzungen, die den teilnehmenden Hunden entstehen, wird ebenfalls nicht gehaftet, es sei denn, dem Ausbilder kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht nur gegenüber dem Hundehalter, sondern auch für jegliche Begleitperson. Der Hundehalter bzw. die berechtigt anmeldende Person sichert zu, Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.
  3. Die Teilnahme (Besuch der Trainings- oder Beratungsstunden) erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
  4. Für persönliche Gegenstände des Kursteilnehmers wird keine Haftung übernommen.

§ 8

Gerichtsstand

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als vereinbarter Gerichtsstand gilt Friedberg

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